Abmahnärger

Vorhin rief mich ein Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins an, der im Bereich der freien Bildungsmaterialien (Stichwort: OER) tätig ist. Die erstellten Inhalte werden unter cc-by-sa der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Am Telefon wurde mir folgender Sachverhalt dargelegt: Der Verein hat per Anwalt eine Abmahnung erhalten für die Nutzung eines Fotos aus der Wikipedia, genau genommen Wikimedia Commons. Der Urheber ist ein Fotograf, der regelmäßig zur Wikipedia und zu Wikimedia Commons beiträgt. Vulgo also ein Wikipedianer. Der Autor für das freie Lehrmaterial hat den Fehler gemacht, die Lizenz nicht einzuhalten, als Quelle nur “Wikimedia Commons” angegeben.

So weit, so schlecht, da es sich laut Telefongespräch unbestreitbar um eine Verletzung der Creative Commons-Lizenz handelt.

Ich wurde um Rat gefragt, was man da tun könne. Da ich kein Anwalt bin, konnte ich leider nur empfehlen, sich mit einem Anwalt zu besprechen.

Über diese Geschichte ärgere ich mich aber maßlos. Warum kann kein Augenmaß gewahrt werden bei der Verfolgung von Lizenzverletzungen? Muss immer direkt mit der vollen rechtlichen Breitseite geschossen werden? Aus eigener Erfahrung, mehrdutzendfach im Monat, weiß ich, dass eine freundliche E-Mail mit der Bitte um Nachbesserung fast immer hilft.

Muss wirklich eine gemeinnützige Organisation, die sehr ähnliche Ziele wie wir Wikipedianer verfolgen, rechtlich so belangt werden?

Würde eine Beschränkung von so drastischen rechtlichen Mitteln auf deutlich kommerzielle Lizenzverletzter uns Wikipedianer nicht besser zu Gesicht stehen?

Ich ärgere mich immer noch!

3 Kommentare

  1. Ohne die näheren Umstände zu kennen, ist es schwer Partei zu ergreifen. Greenpeace ist auch gemeinnützig, aber bei einem Umsatz von 50 Millionen €/a würde ich an sie dieselben Maßstäbe legen, wie an jede andere Organisation mit einem solchen Apparat auch. Wenn andererseits die Abmahnkosten erkennbar in einem Missverhältnis zu dem Budget eines Vereines (oder eines Gewerbetreibenden oder einer Privatperson) stünden, wäre für eine freundliche Ermahnung sicherlich die Muße da.

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  2. Hi Raymond,

    ich hatte genau über diesen Sachverhalt mit John Weitzmann von Creative Commons Deutschland gesprochen. Er schlug vor, die Nutzungsbedingungen von Wikimedia Commons so zu ändern, dass vor einer Abmahnung zunächst eine gütliche Einigung versucht werden muss.

    Sowas muss man wahrscheinlich über die Wikimedia Foundation angehen, nehme ich an.

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